Förderungen
Das Institut Kutschera ist anerkannt als Weiterbildungseinrichtung bzw. Bildungsträger. Damit gibt es eine Vielzahl von Zuschüssen für Ihre persönliche Weiterbildung. Nicht nur Privatpersonen, sondern auch MitarbeiterInnen von Unternehmen können davon profitieren. Aus- und Weiterbildungen werden teilweise finanziell unterstützt
Hier finden Sie Hilfe, die für Sie passende Förderung zu finden:

Anfrage für Ihre Förderung
Bildungskarenz
Bildungsteilzeit
In diesem Modell können sie ihren Arbeitsumfang zwischen 25% und 50% reduzieren, zwischen 4 und 24 Monaten.
Voraussetzungen für Bildungsteilzeit
Ein mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
Einverständnis zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in.
Der*die Arbeitnehmer*in muss Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Bildungsmaßnahmen im Gesamtausmaß von 10 Wochenstunden.
Vorgehensweise Antragstellung
Abklärung mit dem*der Arbeitgeber*in
Abklärung mit dem AMS
Schriftlicher Nachweis über 10 Wochenstunden von Institut Kutschera
Antragstellung beim AMS
Förderungen Bildungskarenz
Förderung durch das AMS
Voraussetzung ist die positive Einschätzung auf arbeitsmarktbezogene Verwertbarkeit der Aus- oder Weitebildung. (Kontakt mit AMS Berater*in)
AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmer*innen. Diese Förderung können Arbeitgeber*innen erhalten. Die Ausbildung muss mind. 24 Kursstunden umfassen. 50 % der Kurskosten werden rückerstattet.
Weitere Informationen
AMS-Unternehmensgründerprogramm
Unterstützung bei Neugründung. Wird dieses Gründungsprogramm in Anspruch genommen, werden auch etwaige Ausbildungskosten vom AMS getragen.
Weitere Informationen
Förderung der Personalentwicklung
Unterstützung bei der Personalentwicklung mit Qualifizierungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen.
Weitere Informationen
Förderungen einzelner Bundesländer
Wien – WAFF
Unterschiedlichste Förderungen.
Förderungen WAFF
Burgenland – Qualifikationsförderungszuschuss
Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die dazu geeignet sind, die Arbeitssituation zu verbessern und die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen fallen (AMS, WIBAG, …) fallen. (Weiterbildungen und Umschulungen).
Weitere Informationen
Kärnten – Bildungsförderung für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer*innen, freien Dienstnehmer*innen und Wiedereinsteiger*innen. Antragsstellung frühestens mit Beginn der Ausbildung.
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NÖ – Bildungsförderung
Beitrag zur Finanzierung von Bildungsmaßnahmen, die der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.
Weitere Informationen
OÖ – Bildungskonto des Landes OÖ
Weiterbildung und Umschulung zur Arbeitsplatzsicherung 30 % (in Ausnahmefällen 60 %) der Kurskosten bis maximal 2000€. Der Förderantrag kann erst nach Kursabschluss gestellt werden.
Weitere Informationen
Salzburg – Bildungsscheck
Förderung von berufsorientierten Weiterbildungen oder Ausbildungen, die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können (Absicherung des Beschäftigtenverhältnisses) oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.
Weitere Informationen
Steiermark – Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung (Grafo)
Angebot für berufstätige Grazer*innen, zwischen 18 und 64 Jahren mit niedrigem Haushaltseinkommen. Förderung bis zu 2.500€ für Weiterbildungen und Umschulungen.
Weitere Informationen
Tirol – Bildungsgeld-update
Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen. (Arbeitnehmer*innen, Arbeitslose, Wiedereinsteiger*innen, Selbständige mit max. 9 Mitarbeiter*innen und Menschen mit Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol. 30 % (max. 500 Euro) der Kurskosten. Antragstellung bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung erbracht werden. Ausbezahlt wird die Förderung jedoch erst nach Absolvierung der Ausbildung.
Weitere Informationen
Vorarlberg – Bildungszuschuss
Unterschiedlichste Fördermöglichkeiten. Antragsstellung können frühestens nach Beginn der Ausbildung, Förderung wird nach Ausbildungsende ausbezahlt.
Weitere Informationen
Steuerliche Absetzbarkeit von Bildungskosten
Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen wie Aus- und Fortbildung oder Umschulung sind als „Werbungskosten“ von der Höhe Ihrer steuerlichen Lohnnebenkosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen. Unbedingte Voraussetzung ist also ein beruflicher Zusammenhang.
Absetzbar sind
- Kurskosten (Kursbeitrag)
- Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
- Kosten für „Arbeitsmittel“ (z.B. anteilige PC-Kosten)
- zusätzliche Fahrtkosten
- allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort stattfindet)
- Nächtigungskosten
Die Kosten können bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden, wodurch unselbständig Erwerbstätige einen Teil der Lohsteuer zurückerstattet bekommen und selbständig Erwerbstätige eine Verminderung der zu zahlenden Einkommenssteuer erhalten.
Weitere Informationen
40 Jahr Feier von 03.-05.06.2022
Wir wollen mit Euch 40 Jahre Institut Kutschera & 40 Jahre Resonanzmethode feiern. Freut euch auf zauberhafte Momente & resonanzvolle Begegnungen in unseren Workshops.